Unterschied zwischen Judentum und christlicher Lehre...

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pausenclown

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Re: Unterschied zwischen Judentum und christlicher Lehre...

von pausenclown am 17.04.2026 08:28

Hallo.

Meine blöde Frage, wie wäre unsere Welt, unser Umfeld, unsere Gemeinden, würde man diese Punkte nicht nur beachten, sondern auch Leben???

Anerkennung Gottes: „Ich bin der Ewige, dein Gott.“.

Verbot des Götzendienstes: Keine fremden Götter oder Bilder verehren.

Verbot des Gotteslästerung: Den Namen Gottes nicht missbrauchen.

Heiligung des Schabbat: Ein wöchentlicher Ruhetag für alle.

Ehre von Vater und Mutter: Respekt gegenüber den Eltern.

Mordverbot: „Du sollst nicht morden.

Ehebruchsverbot: Treue in der Ehe.

Diebstahlsverbot: Schutz des Eigentums.

Lügenverbot: Kein falsches Zeugnis gegen den Nächsten.

Begehrensverbot: Nicht nach dem Besitz oder Partner des anderen verlangen.

Schutz von Witwen und Waisen: Es ist streng verboten, diese schutzlosen Gruppen zu bedrängen oder auszunutzen.

Fremdenrecht: Man soll den Fremden lieben und nicht unterdrücken, „denn ihr seid selbst Fremde im Land Ägypten gewesen“ 
Armenpflege:
Nachlese: Ein Teil der Ernte (Ecken des Feldes, herabgefallene Trauben) muss für Arme und Fremde liegengelassen werden.

Zehnt: Ein Teil des Ertrags ist für Bedürftige und die Leviten (die kein Land besaßen) bestimmt.

Zinsverbot: Es ist verboten, von einem bedürftigen Volksgenossen Zinsen zu verlangen.

Ehrlichkeit im Handel: Betrug durch gefälschte Gewichte oder Maße ist untersagt.

Schuldenerlass (Schmitta): Alle sieben Jahre sollen Schulden erlassen werden, um eine dauerhafte Verarmung zu verhindern.

Rechtssicherheit: Richter dürfen nicht parteiisch sein und keine Bestechung annehmen 

Lohnzahlung: Der Lohn eines Tagelöhners darf nicht zurückgehalten werden und muss noch am selben Tag ausgezahlt werden 

Nächstenliebe: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst.“ 

Verbot von Rache und Groll: Man soll keine Rache üben oder nachtragend.

Verbot der Nachrede: Es ist untersagt, Gerüchte zu verbreiten oder den Nächsten öffentlich bloßzustellen 

Hilfeleistung: Wenn man das Tier seines Feindes unter einer Last zusammenbrechen sieht, ist man verpflichtet zu Helfen.

Das sind Auszüge aus den 613 Geboten und mir fällt kein Grund ein, weshalb es uns trennen sollte, oder?
Shalom 

Antworten Zuletzt bearbeitet am 17.04.2026 08:30.
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