Ehevertrag

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xXblueOceanXx

48, Männlich

  Neuling

Beiträge: 20

Re: Ehevertrag

von xXblueOceanXx am 23.03.2017 16:13

Die Frage zielte ja speziell auf die Gütertrennung ab. Ich denke, das kann man halten wie ein Dachdecker. Wer keine Gütertrennung vereinbart bei einer Scheidung, hat unter Umständen das Problem, das ein riesiger streit ausbricht. Wer eine Vereinbart, hat es da bequemer da die Sachlage klar ist. Dennoch ist es ja so, das wenn man trotz einer Nichtvereinbarung der Gütertrennung nach den Geboten Gottes lebt, dürfte es ebend auch ohne einer solchen Klausel eigentlich keinen streit geben, da ja dann eine friedliche Einigung zu erwarten ist. Jesus würde sein letztes Hemd geben. Unter dem Gesichtspunkt, steht einer Materiellen einigung nichs im Wege so das jeder glücklich wäre. Den wo Gott (also Liebe) gelebt wird, da ist Friede und gerechtigkeit.
....
Die frage sellt sich eventuell noch, das eine Gütertrenungsvereinbarung ja auch gleichzeitig die Möglichkeit inpliziert das eine Trennung stattfinden könnte. Alleine schon dies mutet erst einmal komisch an. Will man doch nicht pessimistisch in eine Ehe gehen und eine Trennung von vornherein in betracht ziehen.
Aber dieser Pessismismus beruht ja nun mal auch auf Menschlicher Erfahrung. Auch zur damaligen Zeit. So fragten die Jünger Jesus ob es Sinn mache überhaupt eine Ehe einzugehen, wenn man doch (aus genannten Gründen in der Bibel) um einen Ehebruch womöglich nicht herumkomme.
Bei dem Punkt schließt sich eues Thema.
Also ich persönlich würde keine Gütertrennung vereinbaren. Denn wenn es einen Zeitpunkt geben sollte wo eine Trennung ansteht, vertraue ich ganz auf Got und hoffe das es auch der Partner tut um eine gütliche vereinbarung zu treffen wie mit den Materiellen Dingen umzugehen sei

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oldlangsyne

-, Weiblich

  Neuling

Beiträge: 15

Re: Ehevertrag

von oldlangsyne am 24.03.2017 07:23

Wenn man mal so in die Schrift schaut, gibt es ja schon auch Hinweise auf so eine Art Ehevertrag. Wenn man den Brautpreis als solchen ansieht. Nur ist der Unterschied zu den heutigen Verträgen ja der, dass damals die Frauen mit einem vereinbarten Guthaben unterstützt und vor dem Pleitegehen geschützt werden sollten. Heute wird i.d.R. der Mann bzw. der finanzstärkere Partner sich dagegen absichern, etwas von seinem Besitz zu verlieren.
Die Gütertrennung war hier nur ein Beispiel und mich interessiert jegliche vertragliche Vereinbarung, die über den Ehebund hinausgeht.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 24.03.2017 07:24.

Pavle

45, Männlich

  Engagiert

Beiträge: 392

Re: Ehevertrag

von Pavle am 24.03.2017 22:49

Ich lese nirgends von einem Vertrag zwischen Mann und Frau. Es gibt nur einen Vertrag zwischen den Vätern/Brüdern der Eheleute - davon haben diese allerdings nichts.

Josua 24,15:
Gefällt es euch aber nicht, dem HERRN zu dienen, so erwählt euch heute, wem ihr dienen wollt: den Göttern, denen eure Väter ... gedient haben, oder den Göttern ..., in deren Land ihr wohnt. Ich aber und mein Haus wollen dem HERRN dienen.

Alle Bibelstellen, soweit nicht anders angegeben, aus NeueLuther-Bibel.

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nennmichdu
Gelöschter Benutzer

Re: Ehevertrag

von nennmichdu am 25.03.2017 07:52

Hallo Pavle,


Ich lese nirgends von einem Vertrag zwischen Mann und Frau.

Im 2. und im 5. Buch Mose wird hier vieles zu diesem Thema angesprochen. Bezüglich der Verantwortung eines Mannes, der sich mit einer Frau (geschlechtlich) einlässt.



2. Mose 22
15 Wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, muss er sie sich gegen das Heiratsgeld zur Frau erwerben.
16 Falls sich ihr Vater hartnäckig weigert, sie ihm zu geben, soll er Geld abwiegen nach dem Heiratsgeld für Jungfrauen.

Hier liegt ein gewisses Einverständnis zum Geschlechtsakt bei der Frau vor. Was nicht ausschließlich den Mann in Verantwortung stellt, sondern den Vater der Frau die Option lässt, seine Tochter ihm nicht anzuvertrauen, sondern lediglich eine "finanzielle" Entschädigung zu verlangen/erheben.



5. Mose 22 (Überschrift hier bei mir - Elberfelder Übersetzung - Schutz der Frau vor Verleumdung/Vergewaltigung)

28 Wenn ein Mann ein Mädchen trifft, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden dabei angetroffen,
29 dann soll der Mann, der bei ihr lag, dem Vater des Mädchens fünfzig Schekel Silber geben, und es soll seine Frau werden, weil er ihr Gewalt angetan hat; er kann sie nicht entlassen all seine Tage.

Hier kommt der Mann dann nicht mit einer finanziellen Entschädigung aus der Sache raus, sondern er wird unmittelbar in die Pflicht genommen, nun auch für die Frau Sorge tragen zu müssen.


 

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nennmichdu
Gelöschter Benutzer

Re: Ehevertrag --- und das Thema - wer passt zu wem und wie teuer kanns werden

von nennmichdu am 25.03.2017 10:07

Ein Thema was die "Welt" bewegt, egal ob Menschen mit einem Glauben an Gott oder an sonst eine Religion/Weltanschauung oder ob Menschen, die davon ganz unabhängig einfach nur ein passendes Gegenüber suchen/finden/verlieren.

Wenn ich meine Lebensgeschichte betrachte, dann kann ich als Mann sagen, das ich lange Zeit diesbezüglich für alles/alle offen war ohne selbst zu wissen, wer ich eigentlich bin und wer zu mir passt, bis ich schließlich eine Frau gefunden habe (oder sie mich..---), bei der ich bis heute geblieben bin - und auch beabsichtige zu bleiben...

Wenn ich in der Bibel lese, warum ein Mann Vater und Mutter verlässt und seiner Frau anhängt..

so steht hier geschrieben, das Gott aus dem ersten Menschen (Adam - vom Erdboden/Materie aufgebaut - Kohlenstoffgerüst in erster Linie unter Wasserstoff und Sauerstoff Einflüssen mit weiteren Elementen bis zum schweren Eisen - als höchstes Atomare Masse  --- dann mit Lebensodem von Gott versehen) nun eine Frau formte, die ihm zugeführt wurde und in der er sich "wiedererkannte".

Aus diesem  -- er erkannte seine Frau und sie ward schwanger...

entstanden dann alle uns bekannten Menschen in ihren Erbfolgen von Eva ab - die die Mutter aller Menschen wurde.

Interessant ist heutzutage dann die Frage nach der Geschlechtichkeit an sich. Haben wir alle sowohl männlich wie weibliche Wesenszüge in uns und werden dann nur durch einen Überhang der einen oder der anderen "Merkmale" dann zu dem Mann oder der Frau, die wir dann nun mal sind - ?
Bestimmt die Prägung der Eltern und die Prägung durch die Gesellschaft unsere sexuelle Entwicklung/Identität .. -
Ober werden wir durch Gottes Eingreifen zu der sexuellen Identität, die unserer genetischen Entwicklung und externen Einflüssen am ehesten entspricht?

Jesus sagt hierzu in Matthäus 19,


7 Da fragten sie: Warum hat dann Mose geboten, ihr einen Scheidebrief zu geben und sich von ihr zu scheiden?
8 Er sprach zu ihnen: Mose hat euch erlaubt, euch zu scheiden von euren Frauen, eures Herzens Härte wegen; von Anfang an aber ist's nicht so gewesen.
9 Ich aber sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet, es sei denn wegen Ehebruchs, und heiratet eine andere, der bricht die Ehe.
10 Da sprachen seine Jünger zu ihm: Steht die Sache eines Mannes mit seiner Frau so, dann ist's nicht gut zu heiraten.
11 Er sprach aber zu ihnen: Dies Wort fassen nicht alle, sondern nur die, denen es gegeben ist.
12 Denn einige sind von Geburt an zur Ehe unfähig; andere sind von Menschen zur Ehe unfähig gemacht; und wieder andere haben sich selbst zur Ehe unfähig gemacht um des Himmelreichs willen. Wer es fassen kann, der fasse es!


Ich möchte hier jetzt nicht näher drauf eingehen. Vielmehr zum Thema Scheidung und Wiederheirat zurückkehren, und dem Thema - in wieweit ein Ehevertrag Sinn machen kann. Denn Gott weiß um des Menschens Herzens Härte und hat von daher die Möglichkeit geschaffen, sich auch scheiden zu lassen.
Und hier ist Scheidung dann erlaubt - und es betrifft hier Menschen, die nach Gottes Wegen und Geboten trachten - wenn ein Partner in seiner Verantwortung (als Mann) oder seiner Treue (als Frau) hier aus der gemeinsamen Ehe/Lebensbeziehung austritt.

Dann bleibt weiterhin die Frage, ob Umkehr möglich ist, Versöhnung möglich ist. Gewünscht wird.
Weiterhin bleibt festzustellen, das es - auch zu Jesu Zeiten - Menschen gab, die mehrere Frauen hatten - auch in Mose wird dieses Thema angesprochen - wobei dann in solchen Fällen die Frau (in ihrer geschlechtlichen Beziehung zum Manne) nicht  vernachlässigt werden darf. -- ähnliches ist auch zu lesen in

5. Mose 21
10 Wenn du in einen Krieg ziehst gegen deine Feinde und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, dass du Gefangene von ihnen wegführst,
11 und siehst unter den Gefangenen ein schönes Mädchen und gewinnst sie lieb, dass du sie zur Frau nimmst,
12 so führe sie in dein Haus und lass sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden
13 und die Kleider ablegen, in denen sie gefangen genommen wurde, und lass sie in deinem Hause sein und einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter beweinen. Danach geh zu ihr und nimm sie zur Ehe und lass sie deine Frau sein.
14 Wenn du aber kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will; du sollst sie aber nicht um Geld verkaufen oder als Sklavin behandeln, weil du zu ihr eingegangen bist.
Vom Recht des Erstgeborenen
15 Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er lieb hat, und eine, die er nicht lieb hat, und beide ihm Kinder gebären, die Frau die er lieb hat, und die ungeliebte, und der Erstgeborene ist von der ungeliebten Frau
16 und die Zeit kommt, dass er seinen Söhnen das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der Frau, die er lieb hat, zum erstgeborenen Sohn machen vor dem erstgeborenen Sohn der ungeliebten;


Ursprünglich ist aber nur eine Frau dem Manne zugedacht worden. 

Zum Thema Ehevertrag muss jeder dann selbst wissen, wie er was regeln will. Ich denke nicht, das es hier Vorschriften gibt.
Ich zumindest brauche keine. 

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